Rheinland-Pfalz: Joachim Paul von OB-Wahl ausgeschlossen | Von Janine Beicht
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Der Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der OB-Wahl zeigt: Wo das Altparteienkartell nicht mehr gewinnt, wird die Konkurrenz kurzerhand entfernt.Ein Kommentar von Janine Beicht.In Ludwigshafen hat der Wahlausschuss einen beispiellosen Schlag gegen die demokratische Grundordnung geführt. Joachim Paul, AfD-Landtagsabgeordneter und ehemaliges Mitglied des Bundesvorstands, wurde von der Oberbürgermeisterwahl am 21. September 2025 ausgeschlossen. Der Vorwurf: Zweifel an seiner Verfassungstreue. Dieser Schritt markiert einen gefährlichen Präzedenzfall, der die Grundfesten der freien Wahl bedroht und die Bürger von Ludwigshafen entmündigt. Mit 24,3 Prozent bei der Bundestagswahl war die AfD in der Stadt zweitstärkste Kraft, ein klares Signal, dass viele Wähler eine Alternative suchen. Doch diese Stimme soll ihnen nun verwehrt werden.In einem Video auf 𝕏 spricht Paul von einem Betrug am Wähler und wirft dem Altparteien-Kartell in Zusammenarbeit mit der SPD-Innenministerin vor, den OB-Kandidaten der mit 25 % stärksten Partei, der AfD, gezielt verhindert zu haben.Verfassungsschutz als politischer KnüppelDer Ausschluss basiert auf einem Dossier des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, das von der amtierenden Oberbürgermeisterin und Wahlleiterin Jutta Steinruck angefordert wurde. Darin werden Pauls Äußerungen und Auftritte seziert, insbesondere ein Treffen mit Martin Sellner von der Identitären Bewegung und seine »Warnung vor einem „Bevölkerungsaustausch“« im Ludwigshafener Stadtteil Hemshof. Diese Punkte reichten dem Wahlausschuss, um Paul mit sechs zu einer Stimme die Kandidatur zu verweigern. Bemerkenswert: Derselbe Politiker durfte Anfang 2025 problemlos bei der Landratswahl im Rhein-Pfalz-Kreis antreten. Warum also jetzt die Kehrtwende?„Hintergrund sind Zweifel daran, dass der Bewerber die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen erfüllt. […] Konkret geht es dabei um die Frage, ob der Bewerber die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ »Sprecherin der Stadt / WelT«Die Antwort liegt in einer perfiden Strategie. Der Verfassungsschutz, der unter der Leitung des SPD-geführten Innenministeriums steht, lieferte ein Schreiben, das sich auf Internet-Recherchen stützt und selbst zugibt, keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Ein solches Dokument als Grundlage für den Ausschluss eines gewählten Abgeordneten zu nutzen, riecht nach Willkür. Es gibt kein Gerichtsurteil, das Paul die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung attestiert oder ihm das passive Wahlrecht entzieht. Dennoch soll ein „Erkenntnisschreiben“ ausreichen, um tausende Wähler ihrer Wahlmöglichkeit zu berauben. »Gutachten / Quelle: NIUS« Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.